An Altweiber, Karnevalssonntag und Rosenmontag wird das Ordnungsamt die Einhaltung des Glasverbotes in der ausgewiesenen Zone in der Altstadt kontrollieren. An allen Zugangswegen der Glasverbotszone wird es Schleusen mit Kontrollen geben.
• Altweiberdonnerstag, 8 Uhr bis Karnevalsfreitag, 5 Uhr
• Karnevalssonntag, 12 Uhr bis Veilchendienstag, 5 Uhr.
Da sich in den vergangenen Jahren viele Karnevalsbesucher in der Düsseldorfer Altstadt an herumliegenden Glasscherben verletzt hatten, wurde von der Stadt Düsseldorf vor mehr als 10 Jahren eine Glasverbotszone an den tollen Tagen in der Düsseldorf Altstadt eingerichtet.
So dürfen Besucher an den Karnevalstagen an den ausgewiesenen Tagen keine Glasflaschen, Glasbehälter und natürlich Gläser mit in die Altstadt bringen. In dieser Zeit ist in diesen Zonen auch der Verkauf von MITNAHME Glasflaschen, Gläsern oder Behälter verboten. "Aktion scherbenfreie Altstadt"
Das Glasverbot ist räumlich und zeitlich beschränkt.
- Altweiber
- Karnevalssonntag
- Rosenmontag
Ab Altweiberdonnerstag, dem 12.02.2026, verwandelt sich Düsseldorf in ein farbenfrohes Festparadies. Damit während der närrischen Tage Sicherheit und Sauberkeit garantiert sind, hat die Landeshauptstadt ein innovatives Konzept erarbeitet – bestehend aus einem bewährten Glasverbot, einem optimierten Toilettenkonzept sowie einem nachhaltigen Mehrweg-System.
Düsseldorf setzt seit 2011 das Konzept der scherbenfreien Altstadt um. Das Glasverbot gilt im Herzen der Altstadt:
In diesem Zeitraum dürfen Besucher keine Glasbehälter mitführen, und auch ansässige Händler sowie Gastronomiebetriebe dürfen keine Waren in Glasverpackungen anbieten. An 16 strategischen Zugangspunkten zur Altstadt werden Kontrollen durchgeführt, um die Einhaltung zu gewährleisten – eine Maßnahme, die zu deutlich weniger Schnittverletzungen geführt hat.
Um Wildpinkeln effektiv vorzubeugen, stellt die Stadt Düsseldorf mehrere hundert temporäre Toiletteneinrichtungen in der Altstadt auf. Neben klassischen Urinalen kommen an ausgewählten Standorten nun auch mobile Toiletten zum Einsatz, die besonders den Bedürfnissen von Frauen gerecht werden.
Wer dennoch öffentliche Plätze zur Erleichterung nutzt, muss mit einem Bußgeld von 150 Euro plus Verwaltungsgebühren rechnen.
Um den Abfall zu reduzieren und die Nachhaltigkeit zu fördern, gilt in der Düsseldorfer Altstadt sowie auf der Königsallee ein striktes Einweg-Geschirrverbot. Stattdessen wird ein einheitliches Mehrwegpoolsystem eingesetzt:
Das Ordnungsamt Düsseldorf unterstützt das Sicherheitskonzept mit einem großen Personaleinsatz. An wichtigen Festtagen wird die Überwachung zusätzlich durch einen privaten Sicherheitsdienst verstärkt, um Wildpinkeln und Jugendschutzverstößen aktiv entgegenzuwirken.
Das Glasverbot untersagt das Mitführen von Glasbehältern in der Altstadt während der Karnevalstage, um Schnittverletzungen und gefährliche Situationen zu vermeiden.
Es gilt ab Altweiberdonnerstag, 12.02.2026, von 8:00 Uhr bis Karnevalssonntag, 15.02.2026 ab 12:00 Uhr sowie bis Veilchendienstag, 2025/2026 5:00 Uhr.
Seit der Einführung im Jahr 2011 hat das Glasverbot zu einer erheblichen Reduktion von Schnittverletzungen beigetragen und erhöht so die Sicherheit während der Festtage.
Durch den Einsatz zahlreicher temporärer Toiletteneinrichtungen und strenge Bußgelder bei Verstößen (150 Euro plus Verwaltungsgebühren).
An einigen Standorten werden nun mobile Toiletten eingesetzt, um auch den speziellen Bedürfnissen von Frauen gerecht zu werden.
Die Toiletten sind an zahlreichen Orten wie dem St. Lambertus, Burgplatz, Ratinger Mauer und weiteren zentralen Punkten aufgestellt.
Das Mehrwegkonzept ersetzt Einweg-Geschirr durch ein robustes, wiederverwendbares System, das auf Pfandbasis funktioniert.
Durch den Verzicht auf Einwegartikel wird Abfall reduziert und Ressourcen geschont – ein wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit.
Das Ordnungsamt Düsseldorf, unterstützt durch private Sicherheitsdienste, sorgt für die Einhaltung aller Regelungen und unterbindet Verstöße konsequent.
Verstöße, wie das Nutzen öffentlicher Plätze zur Erleichterung, werden mit einem Bußgeld von 150 Euro plus Verwaltungsgebühren bestraft.
Alle Angaben 2025/2026 ohne Gewähr
Helfen Sie bitte alle mit, das Verletzungsrisiko durch Glasbruch zu minimieren.
Verzichten Sie bei Ihrem Altstadtbesuch auf die Mitnahme von Glasflaschen, Glasbehältern und Gläsern.
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Quellen
Fotos: Karlheinz Hillesheim, Stadtplan über den Rosenmontag-Zugverläufe und Skyline dieser Webseite von der redaktion-i-media.de
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